Kurz gesagt
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Augenlasern zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit in Österreich üblicherweise nicht. Einen Kostenzuschuss gibt es nur bei einer medizinischen Indikation, die in der Praxis sehr selten vorliegt; am besten sind die Chancen bei Versicherung durch die BVA. Eine private Zusatzversicherung zahlt nur, wenn der konkrete Tarif den Eingriff abdeckt. Steuerlich absetzbar sind die Kosten nicht automatisch, sondern nur bei anerkannter medizinischer Notwendigkeit und erst über dem einkommensabhängigen Selbstbehalt.
Wer sich die Augen lasern lassen möchte, stellt sich neben der medizinischen Frage oft auch eine finanzielle: Übernimmt die Krankenkasse die Kosten? Hilft eine private Zusatzversicherung? Und lassen sich die Ausgaben bei der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich geltend machen? Das hängt vor allem von der medizinischen Notwendigkeit, den Versicherungsbedingungen und Ihrer persönlichen steuerlichen Situation ab.
Was kostet Augenlasern in Graz?
Die Kosten hängen vom Verfahren ab, das für Ihr Auge medizinisch geeignet ist. In der Ordination von Priv.-Doz. DDr. Gernot Steinwender gelten folgende Gesamtpreise pro Auge:
| Verfahren | Preis pro Auge |
|---|---|
| Trans-PRK | 1.700 € |
| Femto-LASIK | 2.200 € |
| SmartSight Nova | 2.200 € |
| EVO ICL (Linsenimplantation) | 3.400 € |
Enthalten sind die Operation, die Medikamente rund um den Eingriff, alle Kontrolluntersuchungen und Nachkorrekturen innerhalb eines Jahres. Die Voruntersuchung (200 €) wird separat verrechnet und kann von der Krankenkasse oder Zusatzversicherung teilweise rückerstattet werden. Welches Verfahren infrage kommt, wird bei dieser Untersuchung entschieden. Einen Überblick über alle Methoden finden Sie unter Augenlasern in Graz, alle Preise im Detail unter Kosten.
Unser Tipp: Vergleichen Sie nicht nur den Preis pro Auge. Fragen Sie nach dem Gesamtpreis für beide Augen und klären Sie, welche Voruntersuchungen, Nachkontrollen und gegebenenfalls erforderlichen Nachbehandlungen bereits enthalten sind.
Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten?
In Österreich gilt grundsätzlich: Eine Augenlaserbehandlung zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit, die vor allem die Brillen- oder Kontaktlinsenfreiheit ermöglichen soll, wird üblicherweise nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Das betrifft viele Behandlungen bei Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Hornhautverkrümmung.
Anders kann die Situation bei einer medizinisch notwendigen Behandlung liegen. Eine medizinische Notwendigkeit bedeutet allerdings nicht automatisch, dass die Krankenkasse die Kosten für ein bestimmtes Laserverfahren übernimmt.
Als mögliche Gründe für eine medizinische Indikation gelten bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) unter anderem:
- eine Unverträglichkeit für Kontaktlinsen (sehr trockene Augen, wiederkehrende Entzündungen) und gleichzeitig
- eine Unverträglichkeit für eine Brille (Seitenunterschied zwischen den Brillenwerten von mehr als 3 Dioptrien, schlechter Brillensitz durch Nasen- oder Ohrenprobleme).
In unserer Erfahrung liegen diese Gründe nur sehr selten vor. Am besten sind die Chancen für einen Kostenzuschuss bei Versicherung durch die BVA.
Wenn Sie eine Kostenübernahme prüfen möchten:
- Lassen Sie sich die medizinische Indikation schriftlich bestätigen.
- Fragen Sie bei Ihrem Versicherungsträger nach, ob ein Zuschuss möglich ist und ob eine vorherige Bewilligung erforderlich ist.
- Lassen Sie sich die Auskunft schriftlich geben, bevor Sie die Behandlung vereinbaren.
Zahlt die private Zusatzversicherung das Augenlasern?
Eine private Krankenzusatzversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten übernehmen. Nicht jeder Tarif deckt refraktive Augenoperationen ab: Manche sehen Zuschüsse für operative Eingriffe vor, andere schließen die Korrektur einer Fehlsichtigkeit ausdrücklich aus.
Achten Sie bei der Prüfung Ihres Vertrags auf folgende Punkte:
- Versicherungsumfang: Sind Augenlaserbehandlungen ausdrücklich eingeschlossen?
- Medizinische Notwendigkeit: Muss ein bestimmter medizinischer Grund vorliegen?
- Wartezeiten: Bestehen Wartefristen, bevor Leistungen beansprucht werden können?
- Höchstbeträge: Gibt es eine jährliche oder einmalige Leistungsgrenze?
- Ausschlüsse: Sind refraktive Eingriffe oder bereits bekannte Fehlsichtigkeiten ausgeschlossen?
- Vorabgenehmigung: Muss die Versicherung vor dem Eingriff zustimmen?
Am sichersten ist es, der Versicherung einen Kostenvoranschlag und, sofern vorhanden, die ärztliche Begründung zu übermitteln und um eine schriftliche Bestätigung zu bitten, ob und in welcher Höhe die Behandlung bezahlt wird. Wer erst eine Zusatzversicherung abschließen möchte, sollte beachten, dass bestehende Fehlsichtigkeiten und frühere Befunde bei der Aufnahme relevant sein können.
Kann man Augenlasern in Österreich steuerlich absetzen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können medizinisch bedingte Augenoperationskosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Eine automatische steuerliche Absetzbarkeit jeder Augenlaserbehandlung gibt es jedoch nicht.
Nach den Informationen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) müssen außergewöhnliche Belastungen grundsätzlich mehrere Voraussetzungen erfüllen: Die Aufwendungen müssen außergewöhnlich sein, zwangsläufig entstehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Bei Krankheitskosten ist außerdem normalerweise ein einkommensabhängiger Selbstbehalt zu berücksichtigen. Erst soweit die berücksichtigungsfähigen Kosten diesen übersteigen, können sie sich steuerlich auswirken.
Bei einer Behandlung, die vor allem aus Komfortgründen erfolgt, um künftig keine Brille oder Kontaktlinsen mehr tragen zu müssen, ist die steuerliche Anerkennung nicht selbstverständlich. Eine ärztliche Empfehlung allein garantiert ebenfalls keinen Steuerabzug. Wenn hingegen eine konkrete medizinische Indikation besteht, kann eine steuerliche Prüfung sinnvoll sein.
Wichtig: Eine außergewöhnliche Belastung reduziert grundsätzlich die steuerliche Bemessungsgrundlage und nicht die Steuer um den gesamten Rechnungsbetrag. Wie stark sich der Abzug auswirkt, hängt von Ihrem Einkommen, dem persönlichen Selbstbehalt und den übrigen berücksichtigungsfähigen Ausgaben ab. Kostenersätze durch gesetzliche oder private Versicherungen sind dabei abzuziehen. Planen Sie eine mögliche Steuerersparnis daher nicht bereits bei der Finanzierung als sicher ein, und klären Sie die Anerkennung vorab mit Ihrer Steuerberatung.
Checkliste: Diese Unterlagen sollten Sie aufbewahren
- Ärztliche Untersuchung und gegebenenfalls medizinische Begründung
- Schriftlicher Kostenvoranschlag
- Auskunft der gesetzlichen Krankenkasse zur möglichen Kostenübernahme
- Schriftliche Leistungszusage der Zusatzversicherung, falls vorhanden
- Honorarnote und Zahlungsbelege nach der Behandlung
- Medizinische Befunde und Behandlungsunterlagen
- Nachweise über erhaltene Zuschüsse oder Erstattungen
Diese Unterlagen brauchen Sie sowohl für Versicherungsfragen als auch für eine spätere steuerliche Prüfung.
Fazit
Augenlasern wird in Österreich in den meisten Fällen privat bezahlt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die bloße Korrektur einer Fehlsichtigkeit üblicherweise nicht; bei einer besonderen medizinischen Indikation, vor allem bei BVA-Versicherten, lohnt sich eine Anfrage. Eine Zusatzversicherung hilft, wenn der konkrete Tarif den Eingriff abdeckt. Eine steuerliche Berücksichtigung ist möglich, aber nicht automatisch und nur über dem persönlichen Selbstbehalt. Klären Sie diese Fragen möglichst vor dem Eingriff, dann können Sie die Kosten realistisch einschätzen.
Ob und welches Verfahren für Ihre Augen geeignet ist, klärt die Voruntersuchung in der Ordination.
Häufige Fragen
Zahlt die ÖGK das Augenlasern?
In der Regel nein. Eine Augenlaserbehandlung zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit gilt als Wunschbehandlung. Ein Zuschuss ist nur bei medizinischer Indikation möglich, etwa wenn gleichzeitig Kontaktlinsen und Brille nicht vertragen werden. Das liegt in der Praxis sehr selten vor.
Bei welcher Krankenkasse gibt es am ehesten einen Zuschuss?
Am besten sind die Chancen bei Versicherung durch die BVA, allerdings ebenfalls nur bei medizinisch indizierter Behandlung. Klären Sie den Zuschuss vor dem Eingriff schriftlich mit Ihrem Versicherungsträger.
Zahlt die Zusatzversicherung das Augenlasern?
Das hängt vom Tarif ab. Manche Tarife sehen Zuschüsse für operative Eingriffe vor, andere schließen die Korrektur einer Fehlsichtigkeit aus. Lassen Sie sich die Leistung vorab schriftlich bestätigen.
Ist Augenlasern steuerlich absetzbar?
Nicht automatisch. Medizinisch bedingte Augenoperationskosten können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wirksam erst über dem einkommensabhängigen Selbstbehalt. Bei Behandlungen aus Komfortgründen ist die Anerkennung nicht selbstverständlich.
Bekomme ich den Rechnungsbetrag vom Finanzamt zurück?
Nein. Eine außergewöhnliche Belastung verringert die Bemessungsgrundlage, nicht die Steuer um den vollen Betrag. Wie viel Sie tatsächlich sparen, hängt von Einkommen und Selbstbehalt ab.
Wird die Voruntersuchung erstattet?
Die Voruntersuchung (200 €) kann von der gesetzlichen Krankenkasse oder einer Zusatzversicherung teilweise rückerstattet werden.
Quellen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle medizinische, versicherungsrechtliche oder steuerliche Beratung. Kostenübernahme und steuerliche Anerkennung sind stets vom Einzelfall abhängig.
Medizinisch geprüft von Priv.-Doz. DDr. Gernot Steinwender
Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie, Augenchirurg
Priv.-Doz. DDr. Gernot Steinwender ist habilitierter Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie. Bis 2024 war er Oberarzt und Leiter des Spezialbereichs Refraktive Chirurgie an der Universitäts-Augenklinik Graz; er hat über 10.000 Augenoperationen durchgeführt.
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